„Immobilienbank“ für Küstengebiete mit Grundstücken in Küstenregionen

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Die Balearenregierung plant die Gründung einer „Küstenimmobilienbank“, die im Besitz der Autonomen Gemeinschaft stehen soll. Dies ist Teil des geplanten Küstenpolitikgesetzes, das dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt wird.

Ziel des Gesetzes ist die Schaffung eines öffentlichen Küstenvermögens, das es der Regierung ermöglicht, strategisch wichtige Grundstücke am Meer zu erwerben und zurückzugewinnen. Ein wesentlicher Aspekt ist das Vorkaufs- und Rückkaufsrecht, das der Regierung Vorrang beim Erwerb von Grundstücken in gefährdeten Küstengebieten einräumt. Dies soll es ermöglichen, diese Grundstücke in den öffentlichen Bestand zu überführen.

Laut Juan Manuel Lafuente, dem Minister für Meeresangelegenheiten, könnten beispielsweise veraltete Hotels zu niedrigeren Preisen erworben werden, um Tourismusgebiete aufzuwerten oder die Küste zu renaturieren. Zudem soll ein Teil des Immobilienvermögens für Parkplätze in Gebieten mit Parkplatzmangel genutzt werden.

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Ein weiteres Ziel ist die Schaffung von Pufferzonen gegen den Anstieg des Meeresspiegels und die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme. Der Gesetzentwurf schützt auch Bauten, die als wesentliche Bestandteile des balearischen Kulturerbes gelten, wie Fischerhütten, Salineninfrastrukturen und traditionelle Siedlungskerne. Der Abriss dieser Objekte wird strafrechtlich verfolgt und verpflichtet zur Sanierung unter Auflagen, die das ursprüngliche Landschaftsbild respektieren.

Die Consells verwalten die Register und entscheiden über die Nutzung der öffentlichen Räume basierend auf der Belastbarkeit der Strände. Die Regierung schätzt, dass Hunderte traditionelle Bauten an der Küste, einschließlich einiger Strandbars, geschützt werden können.

Quelle: Agenturen